Home | Sitemap | Info | Email | Kontaktformular | Impressum
Aktuelles & Tipps / Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzbar
— Inhalte —
 
Über uns
Historie
Unsere Leistungen
Ansprechpartner
Anfahrt
Ausbildung
Aktuelles & Tipps
Holzfenster Wartungsverträge
Rechnungen absetzbar
Zuschüsse für Wärmedämmung
 
 


 


Steuertipp bei Handwerksleistungen in privaten Haushalten


Was wird gefördert?


Begünstigt sind alle handwerklichen Leistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Mietern oder Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte inländische Wohnung in Auftrag gegeben werden. Hierunter sind vorallem laufende Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung, also insbesondere Reperaturaufwand, Pflege- und Wartungskosten zu verstehen, wie z.B. das Streichen und Tapezieren von Innenwänden.


In welcher Höhe wird gefördert?


Die tarifliche Einkommensteuer vermindert sich auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen für den Arbeitslohn, maximal um jährlich 600 Euro pro Haushalt.


Unter welchen Vorraussetzungen wird gefördert?


Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die Rechnung den Arbeitslohn und die Mehrwertsteuer getrennt ausweist und wenn der Nachweis der Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers durch einen Beleg des Kreditinstituts erfolgt.


Wie wird die Förderung gewährt?


Grundsätzlich ist die Förderung im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu beantragen, kann aber auch bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. D.h., bei Vorliegen der Rechnung im laufenden Kalenderjahr kann die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber zwecks Eintragung eines Steuerfreibetrages angefordert werden.


Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen


Seite druckenZum Seitenanfang